Sportförderung
Wir sind mit mindestens 120 Millionen Euro pro Jahr wichtigster Financier des Sports in Österreich.
Die Österreichischen Lotterien tragen über die im Glücksspielgesetz verankerte Sportförderung wesentlich zur Finanzierung des Sports in Österreich bei. Wie viel Fördergeld in die Besondere Bundes-Sportförderung fließt, ist ebenfalls im Glücksspielgesetz geregelt. Verwaltet und nach einem speziellen Schlüssel verteilt werden die Mittel von der Bundes-Sport GmbH. Zu den Empfängern zählen ASKÖ, ASVÖ, UNION, der Österreichische Fußballbund, das Österreichische Olympische Committee sowie zahlreiche Fachverbände von American Football bis Wurfscheibenschießen.
Mehr als 2 Milliarden Euro kamen dem Sport auf diese Weise seit 1986 zugute. Insbesondere der Breitensport profitiert von diesem solidarischen Modell. Durch eine Beschränkung der finanziellen Mittel wäre die Existenz vieler gemeinnütziger Sportvereine gefährdet.
Grundstein für dieses Modell war das Sporttoto-Gesetz von 1948. Aufgabe von Toto war es fortan, den österreichischen Sport nach Kriegsende wiederaufzubauen. Nach der Einführung von Lotto und der Übernahme von Toto durch die Österreichischen Lotterien 1986 war vorerst ein fixer Prozentsatz vom Umsatz an Fördergeldern vorgesehen. Die Sportförderung ist in §20 des Glücksspielgesetzes mit mindestens 120 Millionen Euro jährlich definiert. Der Betrag erhöht sich jährlich in dem Ausmaß, in dem die glücksspielrechtlichen Bundesabgaben der Österreichischen Lotterien steigen.
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